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Private Pflegeversicherung - Pflegetagegeld des Münchner Verein Select Care
Die private Pflegeversicherung des Münchner Verein Select Care Pflegetagegeld bietet keine wirkliche Gesundheitsprüfung oder Gesundheitsfragen an. In den Bedingungen wird der Versicherungsschutz nur bei bestimmten Vorerkrankungen ausgeschlossen, welche das sind, sind weiter unten aufgelistet. Ansonsten kann der Versicherungsschutz tatsächlich ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen werden, eine weitere Voraussetzung ist jedoch, dass die Leistungshöhen in Pflegestufe 1 nicht mehr als 20 Euro (600 Euro im Monat), in der Pflegestufe 2 max. 40 Euro (1.200 Euro im Monat) sowie in der Pflegestufe 3 max. 80 Euro (2.400 im Monat) betragen darf. Ähnlich wie bei der AXA oder bei der Düsseldorfer Pflegetagegeldversicherung bietet der Münchner Verein auch einen flexiblen Tarif an. Jedoch sind die Bedingungen im Vergleich zur AXA oder Düsseldorfer nicht ganz so gut, jedoch keineswegs kundenunfreundlich. Letztendlich muss der Vorteil, ein Tarif ohne Gesundheitsprüfung abzuschließen, auch im Rahmen des Möglichen bleiben.
Leistungen Münchner Verein Select Care private Pflegeversicherung:
Leistung bei vollstationäre Pflege
100% des vereinbarten Pflegetagegeldes der jeweiligen abgesicherten Pflegestufe.
Leistung bei häuslicher Pflege durch Pflegefachkraft oder Laien (z. B. Familienangehöriger)
100% der gewählten Leistungen in der entsprechenden Pflegestufe.
Verzicht auf die Wartezeit
Nein, die Wartezeit beträgt 3 Jahre
Beitragsfreistellung im Leistungsfall / Pflegefall?
Ja optional abschließbar.
Leistung ohne Pflegestufe / Demenzleistung
Ja, eine Demenzleistung kann zusätzlich gegen Mehrpreis mitversichert werden.
Inflationsausgleich / Dynamik
Ja, alle drei Jahre.
Höchstaufnahmealter
Ja bis 70. Lebensjahr
Geltungsbereich
Leistung nur in Deutschland möglich. Stand 10/2011
Besonderes Kündigungsrecht in den ersten drei Jahren?
Nein, hier wird drauf verzichtet.
Gesundheitsfragen / Gesundheitsprüfung
Wenn bei Antragsstellung folgende Krankheiten diagnostiziert wurden oder jemals waren ist ein Versicherungsschutz nicht möglich:
Außerdem ist eine Voraussetzung, dass niemals Leistungen aus einer deutschen gesetzlichen oder private Pflegeversicherung gestellt worden sind.
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