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Pflegetagegeldversicherung der AXA Tarif Flex

 

Auch die AXA hat am Markt reagiert und präsentierte eine neue Pflegetagegeldversicherung. Hier bietet die AXA, im Gegensatz zu vielen anderen Anbietern, eine flexible Absicherung an. Daher heißt das Produkt der AXA auch Pflegetagegeld "Flex". Hier hat der Kunde die Möglichkeit für jede Pflegestufe individuell eine Pflegetagegeldhöhe abzusichern, die er wirklich benötigt. Somit ist auch schon eine sehr hohe ambulante Leistung in der 1. Pflegestufe möglich, allerdings kostet dies dann entsprechend auch einen höheren Beitrag.

 

Flex

AXA Flex Leistungsübersicht

 

 

Leistung bei vollstationäre Pflege

 

100% des vereinbarten Pflegetagegeldes in der jeweiligen abgesicherten Pflegestufe.

Beispiel: Eine Absicherung erfolgte in den Tarifen Flex 1 mit 30 Euro pro Tag, Flex 2 mit 50 Euro pro Tag und bei Flex 3 mit 70 Euro pro Tag. Nun kommt der Pflegebedürftigte mit Pflegestufe 2 in Pflegeheim. Hier wird aus dem Tarif Flex 2 die volle Summe ausbezahlt, hier 50 Euro pro Tag = 1.500 Euro im Monat.

 

Leistung bei häuslicher Pflege durch Pflegefachkraft oder Laien (z. B. Familienangehöriger)

 

100% der jeweiligen abgesicherten Pflegestufe.

 

Verzicht auf die Wartezeit

 

Ja, die Wartezeiten entfallen

 

Beitragsfreistellung im Leistungsfall / Pflegefall?

 

Ja, ab der 1. Pflegestufe.

 

Leistung ohne Pflegestufe / Demenzleistung

 

Ja, eine geringe Leistung in Höhe von 20% des versicherten Pflegetagegeldes vom Tarif Flex 1 (für Pflegestufe 1) wird bei notwendigem Betreuungsbedarf nach SGB XI §45a bezahlt, z. B. bei einer Demenz ohne notwendiger Pflegestufe.

 

Inflationsausgleich / Dynamik

 

Ja, planmäßig alle drei Jahre um jeweils 10%, gültig ab dem 21. Lebensjahr. Erstmalig im Juli des 4. Versicherungsjahres.

 

Höchstaufnahmealter

 

Nein, jedoch ist ab dem 66. Lebensjahr ein ärztliches Zeugnis ab Antragsstellung notwendig.

 

Geltungsbereich

 

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die EU sowie der Vertragsstaaten des Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum.

 

Besonderes Kündigungsrecht in den ersten drei Jahren?

 

Nein, hier wird drauf verzichtet.

 

 

AXA Pflegetagegeldversicherung Gesundheitsfragen:

 

  1. Besteht eine anerkannte Schwerbehinderung oder beziehen Sie Leistungen aufgrund einer Berufsunfähigkeit, einer Erwerbsunfähigkeit, einer Invalidität oder einer Pflegebedürftigkeit oder wurden solche jemals beantragt?
  2. Bestehen Erkrankungen oder Unfallfolgen, aufgrund derer voraussichtlich dauerhaft (für mindestens weitere 6 Monate) eine Medikamenteneinnahme und/oder Behandlungen/Kontrolluntersuchungen durch Ärzte durchgeführt werden oder ärztlich angeraten sind?
    Nicht anzeigepflichtige Erkrankungen für Personen bis zur Vollendung des 66. Lebensjahres sind dabei: Allergien ohne Asthma, Bluthochdruck (Hypertonie) ohne Grunderkrankung und/oder Folgeerkrankung, zu hohe Cholesterinwerte und andere Fettstoffwechselerkrankungen, äußerliche Akne und/oder Schuppenflechte (Psoriasis), Schilddrüsenüber- oder unterfunktion sowie Jodmangel, Neurodermitis ohne Asthma, gutartige Prostatavergrößerung, Sodbrennen (Refluxösophagitis), Wechseljahresstörungen (Menopausensyndrom), Osteoporose ohne Fraktur (Glasknochenkrankheit ist anzeigepflichtig)
  3. Nur von Personen ab Vollendung des 66. Lebensjahres zu beantworten:
    Bestehen oder bestanden Erkrankungen, aufgrund derer in den letzten 3 Jahren ambulante oder in den letzten 5 Jahren stationäre Behandlungen, Beratungen, Untersuchungen, Beobachtungen, Operationen, Therapien / Gesprächstherapien stattgefunden haben?

    Achtung: Personen ab dem 66. Lebensjahr müssen bei Antragstellung ein ärztliches Zeugnis vorlegen. Die Kosten für die Erstellung / Untersuchung werden von der AXA nicht übernommen.

 

 

Pflegetagegeldversicherung-AXA