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Pflegestufe 1, 2 oder 3

Die Pflegestufen der Pflegezusatzversicherung

 

Um die Pflegebedürftigkeit richtig einschätzen zu können wird eine Begutachtung durch den med. Dienst der Krankenkassen bzw. der privaten Pflegeversicherung durchgeführt. Bei gesetzlich Versicherten tut dies der MDK (med. Dienst der Krankenkassen) und bei privat Versicherten wird dies durch Medicproof (med. Dienstes der privaten Pflegeversicherung). Die Leistungspflicht wird entsprechend der Einstufung der jeweiligen Pflegestufe festgestellt.

 

Welche Hilfeleistungen werden bei der Pflegestufe berücksichtigt?

 

  • hauswirtschaftliche Versorgung (z. B. Kochen, Einkaufen, etc.)
  • Grundpflege (Körperpflege, Ernährung und Mobilität)

 

Die Pflegezusatzversicherung - wo findet die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit statt?

 

Diese findet grundsätzlich im Haushalt statt, bei einer vollstationären Pflege im Pflegeheim. Besteht hier eine Pflegezusatzversicherung, so richten sich viele Anbieter nach dieser Einstufung durch den Med. Dienst.

 

Pflegestufe 1

 

Die 1. Pflegestufe bedeutet, dass eine erhebliche Pflegebedürftigkeit besteht. Diese Einstufung erfolgt dann, wenn bei der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität mind. einmal täglich für wenigstens zwei Verrichtungen aus einen oder mehreren Bereiche ein Hilfebedarf besteht sowie mehrmals in der Woche eine hauswirtschaftliche Versorgung notwendig ist. Der Zeitaufwand den ein Familienangehöriger oder eine andere "NICHT Pflegekraft" pflegende Person für diese erforderlichen Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung mind. 90 Minuten pro Tag beträgt, gemessen wird hier der Tagesdurchschnitt in der Woche. Wobei hier die Grundpflege mind. 45 Minuten betragen muss.

 

Pflegestufe 2

 

Um eine Einstufung in die 2. Pflegestufe (Schwerpflegebedürftigkeit) zu erhalten muss mind. drei mal täglich zu verschiedenen Zeiten am Tag ein Bedarf an Hilfe bestehen. Dazu gehören Körperpflege, Ernährung und die Mobilität außerdem noch zusätzlich mehrfach in der Woche ein Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Der Zeitaufwand für eine Nichtpflegekraft beträgt hier 180 Minuten davon muss die Grundpflege mind. 120 Minuten betragen.

 

Pflegestufe 3

 

Um eine Einstufung in die Schwerstpflegebedürftigkeit (3. Pflegestufe) zu erhalten bedarf es hier bei einer Nicht-Pflegekraft mind. 5 Stunden am Tag (wieder der Tagesdurchschnitt pro Woche) davon muss mind. 4 Stunden auf die Grundpflege fallen. Außerdem ist hier ein nächtlicher Grundpflegebedarf notwendig, d. h. dass mind. jede Nacht bei einer oder mehreren grundpflegerischen Aufgaben eine Hilfe benötigt wird. Hier muss die Nachtruhe der Pflegeperson unterbrochen werden!

 

Härtefall

 

Die Härtefallregellung tritt dann in Kraft wenn täglich mind. 7 Stunden eine Hilfe benötigt wird, davon mind. 2 Stunden in der Nacht. Außerdem ist es erforderlich, dass die Grundpflege, auch Nachts von mehreren Pflegekräften zeitgleich erbracht werden muss. Dazu ist eine ständige Hilfe im Haushalt notwendig.

 

Wie erfolgt die Einstufung bei Kindern?

 

Hier wird der zeitliche Mehraufwand eines gleichaltrigen gesunden Kindes gegenüber dem kranken (pflegebedürftigen Kind) gestellt.