Anbieter / Tarife
- Allianz
- Alte Oldenburger
- ARAG
- AXA-Colonia
- Barmenia
- BBKK
- PAX Familienfürsorge
- Central
- Continentale
- DBV Winterthur (AXA)
- Debeka
- DKV
- Deutscher Ring
- DEVK
- Düsseldorfer Versicherung
- Gothaer
- Globale
- Hallesche
- HanseMerkur
- HUK-Coburg
- Inter
- ERGO Direkt
- LVM
- Münchner Verein
- Nürnberger
- R+V
- Signal
- SDK Süddeutsche
- Union UKV
- Universa
- VGH
- Victoria (jetzt DKV)
- Württembergische
|
Die gesetzliche / private Pflegeversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung
Am 1. Januar 1995 wurde die gesetzliche sowie die private Pflegeversicherung eingeführt. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist wie die gesetzliche Krankenversicherung "umlagefinanziert", d. h. die Beiträge werden sofort wieder für die Leistungen ausgegeben. Dies führte dazu, dass die gesetzliche Pflegeversicherung im Jahr 2008 so gut wie keine finanziellen Mittel mehr zur Verfügung hatte daher wurde im Jahr 2008 die erste Pflegereform auf den Weg gebracht und diese brachte neben einer geringen Leistungsverbesserung auch eine Beitragserhöhung mit sich. Der aktuelle Beitrag beträgt 1,7% vom Bruttoeinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze, hat der Versicherte keine Kinder bis zum 23. Lebensjahr so erhöht sich der Beitrag um weitere 0,25% (der Arbeitgeber beteiligt sich nicht an den erhöhten Beitrag).
Die Leistungskurzfassung der Pflegeversicherung
Das Pflegegeld
Das Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, welche die Pflege selbst organisieren. z. B. durch Angehörige
Pflegesachleistung
Die Pflegesachleistung erhalten Pflegebedürftige immer dann, wenn mit der Pflegekasse und einem ambulanten Pflegedienst ein "Versorgungsvertrag" abgeschlossen worden ist. D. h. die häusliche Pflege wird organisiert. Die Pflege erfolgt von Pflegefachkräften.
Vollstationäre Pflege
Hier erfolgt die Pflege in einem Pflegeheim.
Wichtig: Keine Leistung für Unterbringung, Verpflegung und sonstige Leistung!!
Weitere Leistungen der gesetzlichen / privaten Pflegeversicherung
Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung im Pflegefall aus?
Nein! Da allein die Heimunterbringung in der 2. Pflegestufe schon oftmals weit über 3.000 Euro kostet, entsteht hier eine Versorgungslücke von gut 1.800 Euro und mehr. Nur wer eine sehr gute Rente erhält oder mit einer Pflegezusatzversicherung vorgesorgt hat, kann sich gegen einen finanziellen Ruin im Pflegefall schützen! Denn eines ist Sicher: Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet lediglich einen Grundschutz an und dies wird wohl auch selbst bei weiteren Pflegereformen so bleiben.
|

